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Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung (im Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der Individualversicherung ist sie also eine Personenversicherung. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der tatsächlich eingetretene, feststellbare Schaden erstattet wird.
Lebensversicherungen wie sie in Deutschland angeboten werden, lassen sich in folgende Grundformen einteilen:
Nach dem Versicherungsfall
Todesfallversicherung (Leistung nur im Todesfall während der Vertragslaufzeit, z. B. Risiko-Lebensversicherung)
Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben des Vertragsendes, praktisch nur in Mischformen wie der gemischten Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall oder als Rentenversicherung)
Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit)
Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung bei Heirat)
Nach der Kapitalbildung
Risikoversicherung (keine oder nur vorübergehenden Kapitalbildung)
Kapitalbildende Versicherung.