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Autoversicherung

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Die Autoversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Autoversicherung abschließen, um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). Der Nachweis des Versicherungsschutzes (bei der Anmeldung des Fahrzeugs wie auch beim Versichererwechsel) erfolgt über eine sogenannte Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte.

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Im Gegenzug melden die Versicherungen das Erlöschen des Versicherungsschutzes den jeweils zuständigen Behörden, welche in der Folge ggf. das Fahrzeug zwangsabmelden. Die Zulassungsstellen melden den Eingang der Doppelkarte dem neuen Versicherer.

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